Personalratswahl 2024

VBE. Richtig. Wichtig. Wähl ich!

Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG)

Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der CO-VID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie

Das bisherige Datum wurde aufgehoben. Für die Personalvertretungen für Lehrkräfte sowie deren Stufenvertretungen ist nunmehr als letzter Tag der Stimmabgabe der 01. Oktober 2020 vorgesehen.

Durch Artikel 14 des am 14.04.2020 vom Landtag verabschiedeten Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie wurde daher § 23 LPVG geändert, indem folgende Sätze 3 und 4 angefügt wurden: „Für die Personalvertretungen, die für die bis zum 30.06.2020 laufende Wahlperiode gewählt wurden, wird die Amtszeit über den 30.06.2020 hinaus verlängert bis zur Wahl einer neuen Personalvertretung, längstens bis zum 30.06.2021. § 23 Absatz 2 Satz 1 findet für diese Personalräte Anwendung.

Die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte berührt Beginn und Ende der Wahlperiode nicht. Die laufende Wahlperiode endet zum 30.06.2020. Die folgende Wahlperiode beginnt am 01.07.2020 und endet zum 30.06.2024. Sofern die Neuwahl des Personalrates in dem Zeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021 erfolgt, kommt es zu einer verkürzten Amtszeit des neuen Personalrates, da die Amtszeit gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 LPVG regelmäßig zum 30.06.2024 endet. Damit ist sichergestellt, dass die künftigen Wahlen in den Wahlrhythmus zurückgeführt werden und sich die Amtszeiten der Personalvertretungen nicht auf Dauer auseinanderentwickeln.

Auszähltermin für die Ergebnisse für die Personalvertretungen der Lehrkräfte ist der 01.10.2020.